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Klage aufgrund einer Fliegengitter-Bewertung abgewiesen

Written by Ralf. Posted in Allgemein, Fliegengitter, Insektenschutz, Online-Shop

Was ein Fliegengitter für einen juristischen Wirbel verursachen kann, zeigt sich in einem Streitfall, der jetzt vor dem Landgericht Augsburg in einem rechtskräftigen Urteil endete. Ausgangspunkt der vor Gericht ausgetragenen Streitigkeit war hierbei eine negative Bewertung eines Amazon-Fliegengitter-Verkäufers. Von dem Urteil versprachen sich andere Internetshopbetreiber sowie Online-Käufer eine gerichtliche Einschätzung bezüglich barscher Bewertungen nach einem Kauf und möglicher Schadenserzsatzansprüche aufgrund weniger Kunden. Diesbezüglich wurden jedoch alle im Gericht Anwesenden enttäuscht. Die Klage des Internet-Verkäufers wurde nämlich schon alleine deshalb abgewiesen, da der Kläger keine eindeutigen Nachweise darlegen konnte, dass der Angeklagte unstrittig Unwahrheiten verbreitet hätte. Daher bleibt weiter die Sachlage unklar, was für rechtliche Konsequenzen harsche negative Bewertungen bei Online-Käufen nach sich ziehen können.

Ein billiges Fliegengitter zieht sehr hohe Schadensersatzforderungen nach sich

Keine Redensart passt sicherlich besser zu diesem juristischem Streitfall, als „eine Mücke zu einem Elefanten machen“. Aus der Perspektive des Angeklagten trifft das nämlich sicherlich zu 100 % zu. Denn das Objekt, das den Rechtsstreit ausgelöst hat, war ein Fliegengitter im Wert von 22,51 Euro. Die Schadenersatzklage belief sich auf 38.000 Euro – also umgerechnet um das in etwa 1688-Fache des Verkaufspreises! Ein Onlineshopbetreiber sah eine ungerechtfertigte negative Bewertung eines Fliegengitter-Käufers als Grund für angeblich heftige Einbußen bei weiteren Verkäufen des Insektenschutzes. Daher forderte der Online-Händler diesen obigen hohen Schadenersatz und klagte gegen den Käufer des Fliegengitters – wobei jetzt am 30.07. das Urteil verkündet wurde.

Gerichtlicher Fliegengitter-Bewertungsstreit ist aller Voraussicht nach noch nicht zur Gänze beendet

Da man sich viel Erhellendes aufgrund der unklaren Rechtslage bei derartigen Streitigkeiten erwartete, war der Gerichtssaal im Augsburger Justizpalast auch restlos voll. Verständlicherweise war daher auch die Enttäuschung groß, als der Richter die Urteilsverkündung vorlas. Schließlich wurden ja gar nicht ansatzweise die offenen Fragen zu den Rechten und Pflichten bei Online-Bewertungen von Käufern im Gerichtsurteil thematisiert, da von Anfang an der eindeutige verkäuferschädigende Nachweis des Klägers fehlte. Der Angeklagte, der Fliegengitter-Käufer, freute sich natürlich, genauso wie sein Rechtsanwalt. Nichtsdestotrotz ist der ganze juristische Streitfall noch nicht ganz vom Tisch. Denn der Kläger erwägt ernsthaft in Berufung zu gehen – dann würde der Fliegengitter-Bewertungsstreit in die zweite Runde gehen.

Ein DEFLEX-Fliegengitter ist immer sein Geld wert

Damit man als Käufer eines Fliegengitters erst gar nicht in irgendwelche juristischen Streitigkeiten verwickelt wird, sollte man solch einen Insektenschutz möglichst bei einem Online-Anbieter kaufen – mit Top-Produkten in seinem Sortiment. Wir von Insektenschutz-24.de garantieren Ihnen mit unseren Fliegengittern der deutschen Traditionsmarke DEFLEX eine hervorragende Qualität, maßgeschneidert auf jedes Fenster. Auch sind alle Fliegengitter aus dem Hause DEFLEX sehr leicht zu montieren und können über die kältere Jahreszeit ebenso im Nu wieder von den Fenstern entfernt werden. Über viele Jahre werden Sie unter Garantie an unseren DELFEX-Fliegengittern eine sehr große Freude haben, da an den Fenstern dadurch keinerlei Mücken, Fliegen und Co. mehr ins Wohnungsinnere kommen werden. Kontaktieren Sie uns doch unverbindlich!

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