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Besondere Vorsicht bei Fliegengitter und Kleinkindern

Written by Ralf. Posted in Allgemein, Fliegengitter

Erwachsene Menschen wissen, dass ein Fliegengitter überhaupt nicht die gleiche Stabilität wie ein Fenster vorweist. Schließlich sind die engmaschigen Gitterstäbe von der Belastbarkeit her nicht ansatzweise mit der einer Scheibe zu vergleichen. Vor allem Kleinkinder wissen dies hingegen jedoch nicht. Und das kann bei dem kleinen Nachwuchs schnell mal eine große Gefahr darstellen, die im schlimmsten Fall zu einem lebensgefährlichen Sturz führen kann. Kleinkinder, die an eine Fensterbank kommen können, lehnen sich nämlich trotz geöffnetem Fenster hin und wieder an ein dort angebrachtes Fliegengitter – und fallen hindurch. Passiert so etwas übles dem eigenen Nachwuchs, dann haben die davon betroffenen Eltern aber nicht einmal einen Schadensersatzanspruch.

Beim Anlehnen an ein Fliegengitter stürzte ein 3-jähriger Junge 4 Meter in die Tiefe

Immer mal wieder kann man in der Zeitung lesen, dass ein Kleinkind aus einem offenen Fenster gefallen ist, nachdem es sich an das dort angebrachte Fliegengitter gelehnt hatte. Dieses Jahr im Mai stürzte beispielsweise in Österreich in Anras, das zum Bezirk Lienz gehört, ein 3-jähriger Junge aus einem geöffneten Wohnzimmerfenster. Hierbei fiel dieser 4 Meter herab und direkt auf den darunter liegenden harten Schotterboden. Zum Glück hatte der kleine Junge einen großen Schutzengel. Denn im Bezirkskrankenhaus Lienz stellte man nach einer umfangreichen Untersuchung fest, dass der Bub – wie durch ein Wunder – keinerlei Verletzungen davon getragen hatte. Die Unfallursache war hier: ein Nachgeben des Fliegengitters während des Anlehnenes des Kleinkindes gewesen.

Vater klagt vergeblich gegen Fliegengitter-Hersteller wegen fehlendem Warnhinweis

Aber leider geht ein durch ein Fliegengitter und ein geöffnetes Fenster verursachter Sturz bei Weitem nicht immer so glimpflich aus. Im April 2012 stürzte nämlich im niederländischen Antwerpen auf diese Weise ein eineinhalbjähriges Mädchen aus der vierten Etage eines Hauses in die Tiefe – und starb aufgrund der erlittenen Verletzungen noch am Unfallort. Als 2005ebenfalls ein bereits siebenjähriger Junge im nordrhein-westfälischen Hamm, nachdem er sich an ein Fliegengitter gelehnt hatte, durch ein geöffnetes Fenster im 1. Stock fiel, verklagte der Vater den Hersteller des Fliegengitters. Das jedoch ohne Erfolg. Nach Meinung des Vaters hätte nämlich ein solcher Warnhinweis durch den Fliegengitter-Hersteller vermerkt sein müssen.

Bei geöffnetem Fenster und angebrachtem Fliegengitter liegt die Vorsorgepflicht bei den Eltern

Der Vater wollte für den erlittenen Unfall seines Sohnes mittels des Gerichts einen Schadenersatz von mindestens 8.000 Euro vom Fliegengitter-Hersteller einklagen. Das Landgericht Münster sah jedoch nicht aufgrund eines fehlenden Warnhinweises des Fliegengitter-Herstellers ein Fehlverhalten vorliegen. Denn nach Meinung des Gerichts lag die Ursache des Unfalls, in der Unvernunft der Eltern begründet, ihr Kind unbeaufsichtigt vor einem offenen Fenster spielen zu lassen. Vielmehr hätten die Eltern, so das Gericht weiter, diese Gefahr erkennen müssen und vorsorglich ihren Sohn davor schützen müssen. Das sah auch das Oberlandgericht Hamm genauso, nachdem der Kläger in die Berufung gegangen war – weswegen die Klage abgewiesen wurde. Spielt ein Kind in einem Zimmer, in dem ein geöffnetes Fenster und ein Fliegengitter ist, dann sollte man als Elternteil oder beaufsichtigter Erwachsener immer einfach das Fenster schließen. Dann kann dem kleinen Kind auch garantiert niemals etwas passieren.

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