Archiv für April, 2015
Insektenschutzmittel verunreinigen Schweizer Gewässer entschieden
Der Einfluss des Menschen auf die Natur ist allgegenwärtig. Dass ein direkter Eingriff oftmals einen negativen Effekt auf dort ansässige Tiere und Pflanzen nach sich zieht, ist hinlänglich bekannt. Schließlich weiß man ja schön längst, wie empfindsam Ökosysteme auf menschliche Eingriffe von außen reagieren. Ein neues aktuelles Beispiel hierfür ist die Belastung Schweizer Gewässer durch Insektenschutzmittel. Lange Zeit hat man den Einfluss von Insektenschutzmitteln hier unterschätzt. Jetzt wurde jedoch festgestellt, dass diese doch eine viel weitreichendere Wirkung in Schweizer Gewässern haben, als bisher angenommen. Denn inzwischen geht man davon aus: Die Konzentration von Insektenschutzmitteln in den schweizerischen Gewässern wirkt überaus toxisch auf dort befindliche Wasserorganismen.
Inseketenschutzmittel für Blütenbestäuber anziehend
Es ist augenscheinlich zu sehen, dass über die Jahre hierzulande ein dramatischer Rückgang an Bienen zu verzeichnen ist. Das hat natürlich eine Ursache. Aller Voraussicht nach sind chemische Insektenschutzmittel, die zu den sogenannten Neonicotinoiden zählen, der Grund hierfür. Daher ist deren Gebrauch inzwischen auch innerhalb der EU verboten. Dennoch ist bisher nicht wirklich klar, warum die Bienenpopulation so entscheidend zurückgegangen ist. Zwei weitere aktuelle Studien untermauern aber weiter, dass die Verwendung von Neonicotinoid-haltigen Insektenschutzmitteln einen entscheidenden Einfluss auf den Rückgang wichtiger Blütenbestäuber haben. Offenbar wirken diese Insektenschutzmittel besonders auf Honigbienen, Wildbienen und Hummeln sehr anziehend und deshalb fliegen diese bevorzugt auf Pflanzen, die damit behandelt wurden.
Mit Fliegengitter – Insekten von zuhause dauerhaft aussperren
Frühling und Sommer im Eigenheim genießen, das ist für viele verständlicherweise Entspannung pur. Nach der Arbeit und am Wochenende die Seele baumeln und fünf gerade sein lassen. Abschalten von der beruflichen Hektik. All das kann man am besten im heimischen Idyll. Getrübt kann die ganze heimische Entspannungsoase aber schnell gleichzeitig mit dem Ansteigen der Temperaturen werden. Insekten sind dann nämlich nicht nur zuhauf im Garten, sondern auch im Nu im Innenbereich des Hauses. Das gefällt jedoch niemanden, da hierdurch auch der Nervfaktor entschieden zunimmt. Fliegengitter an den Fenstern sind hier goldwert. Fliegengitter gewährleisten schließlich den ganzen Sommer über, dass man in den eigenen vier Wänden dauerhaft eine insektenfreie Zone hat.
Fliegengitter-Bewertung legitim – Gesetz weist Klage endgültig ab
Eine negative Bewertung eines Fliegengitters auf Amazon bei einem Webshop hatte hohe Wellen geschlagen. Der Shop-Betreiber fühlte sich hierdurch nämlich unrechtmäßig behandelt. Da der unzufriedene Käufer jedoch nicht einlenken und den Kommentar wieder löschen wollte, ging der Webshop-Betreiber schließlich juristisch gegen diesen vor. Im Sommer letzten Jahres wurde die Klage jedoch vom Landgericht Augsburg vollständig abgewiesen. Damit war die ganze Sache um die negative Fliegengitter-Bewertung aber noch nicht vom Tisch. Der Webshop-Betreiber wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Jetzt entschied das Oberlandesgericht München im Februar über den Streitfall – mit einem erneut negativen Ende für den Kläger. Denn dieses Gericht wies die Berufung zurück.