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Unterschriftenaktion stoppt Testversuch mit Insektenschutzmittel

Written by Ralf. Posted in Allgemein, Insektenschutz

Es zeigt sich immer wieder: In puncto Umweltschutz stehen die Interessen der Wirtschaft oftmals im Konflikt mit den Interessen der Bürger. Aus diesem Grund werden die Bürger auch häufig nicht nach ihrer Meinung gefragt, wenn irgendein Unternehmen beispielsweise ein neues Insektenschutzmittel einem Testversuch innerhalb unserer Flora und Fauna unterzieht. Warum denn auch? Per Gesetz ist der Testversuch ja abgesegnet und somit alles legitim. Was aber, wenn durch den Testversuch ein geltendes Wasserschutzgebiet gewissermaßen mit Füßen getreten wird? Dann muss der Bürger zur Tat schreiten – und mit einer Unterschriftenaktion die massive Gefährdung der Umwelt stoppen. So wurde zum Glück noch just ein Testversuch mit dem Insektenschutzmittel Reldan 22 unterbunden – und die Gemeinden Thier, Lindlar und Kürten blieben davon verschont. 

Insektenschutzmittel ist als „bienengefährlich“ eingestuft

Eine gesetzliche Erlaubnis kann sich immer auch schnell als illegitim herausstellen. So geschehen gerade in den nordrhein-westfälischen Gemeinden Thier, Lindlar und Kürten, die sich mit einem Testversuch eines Insektenschutzmittels konfrontiert sahen. Und das, obwohl davon ein offizielles Wasserschutzgebiet betroffen gewesen wäre. Hierbei ging es um den Testversuch des Insektenschutzmittels Reldan 22, das Rapsglanzkäfer effektiv bekämpfen soll. Darüber hinaus ist das Insektenschutzmittel angeblich auch gut zur Bekämpfung von schädlichen Insekten im Obst- und Weinanbau sowie von Vorratsschädlingen. Unabhängig davon ist Reldan 22 aber auch – bienengefährlich. Laut Herstellerangaben besitzt es nämlich speziell gegenüber Bienen auch eine sehr gute „Knock-Down-Wirkung“. Das ist aber nur eine große Gefahr, die von dem Insektenschutzmittel ausgeht.

Insektenschutzmittel Reldan 22 ist noch anderweitig gefährlich

Das Insektenschutzmittel hat ebenso einen negativen Einfluss auf Wasserorganismen und kann bei dauerhaftem Einsatz große Schäden in Gewässern verursachen. Das ist aber noch nicht alles! Beim Mensch kann das Einatmen von Insektenschutzmittel-Dämpfen zu einer erhöhen Schläfrigkeit und gar Benommenheit führen! Reldan 22 ist also auf jeden Fall alles andere als ungefährlich! Nichtsdestotrotz beabsichtigte eine Firma aus Leverkusen das Insektenschutzmittel bei Mäusen im Trinkwasserschutzgebiet der Großen Dhünn-Talsperre zu testen. Eine Genehmigung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lag hierfür vor – obgleich die Trinkwassertalsperre die größte in Westdeutschland ist! Akut von dem Testversuch bedroht waren hierbei die drei obigen Gemeinden.

Der Einsatz des Insektenschutzmittel wurde rechtzeitig unterbunden – durch aktive Bürger

Zum Glück fiel Bürgen auf, dass Leute mit Schutzkleidung Mäuse fingen und diese mit einem Chip versahen. Dank der Imkervereine Wipperfürth und Bechen und unter Mithilfe des Naturschutzbundes NABU wurde daraufhin sofort eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen. Mit Erfolg. Im Nu hatte man genug an Unterschriften, um den geplanten Test mit dem Insektenschutzmittel einzustellen. Nach Angaben des Bundesamtes war man sich nicht bewusst gewesen, dass acht Teilflächen ein Wasserschutzgebiet umfassten – und diese von dem Testversuch betroffen gewesen worden wären!

Eine Genehmigung eines Testversuches für ein Insektenschutzmittel muss daher nicht unbedingt viel bedeuten! Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger bei geplanten neuen Insektenschutzmittel-Tests genauso handlungsaktiv sind, wie das bei Reldan 22 der Fall gewesen war!