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Fliegengitter-Bewertung legitim – Gesetz weist Klage endgültig ab

Written by Ralf. Posted in Allgemein, Fliegengitter, Insektenschutz, Online-Shop

Eine negative Bewertung eines Fliegengitters auf Amazon bei einem Webshop hatte hohe Wellen geschlagen. Der Shop-Betreiber fühlte sich hierdurch nämlich unrechtmäßig behandelt. Da der unzufriedene Käufer jedoch nicht einlenken und den Kommentar wieder löschen wollte, ging der Webshop-Betreiber schließlich juristisch gegen diesen vor. Im Sommer letzten Jahres wurde die Klage jedoch vom Landgericht Augsburg vollständig abgewiesen. Damit war die ganze Sache um die negative Fliegengitter-Bewertung aber noch nicht vom Tisch. Der Webshop-Betreiber wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Jetzt entschied das Oberlandesgericht München im Februar über den Streitfall – mit einem erneut negativen Ende für den Kläger. Denn dieses Gericht wies die Berufung zurück.

„Fliegengitter-Fall“ bestätigt Recht auf freie Meinungsäußerung

Der sogenannte „Fliegengitter-Fall“ ist eine Bestätigung für zulässiges Userverhalten bei Webshopbetreibern. Denn hierdurch wurde gerichtlich bestätigt, dass eine negative Bewertung bei einem Webshop legitim ist. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird schließlich hierbei ausgeübt und das ist im Grundgesetz verankert. Darauf berief sich das Oberlandesgericht München bei seiner Urteilsverkündung. Natürlich sind davon unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik ausgeschlossen und dürfen keineswegs bei Kommentaren im Internet gemacht werden, daher auch nicht bei Webshops. Dem Kläger dürfte das Urteil sicherlich sehr schmerzlich aufstoßen. Schließlich sah er sich im Recht, was aber im Nachhinein als ein subjektives Rechtsempfinden eingestuft wurde – und somit als nicht rechtens.

„Fliegengitter-Fall“ ist nun juristisch ein für allemal geklärt

Der ehemalige Amazon-Webshopbetreiber hatte sicherlich auch zu sehr überreagiert. Denn er verstieß mit der Androhung auf eine Klage gegen den Fliegengitter-Käufer gegen die geltenden Amazon-Richtlinien. Dadurch erfuhr er zunächst eine Abmahnung und darauf eine Suspendierung von der weltweit sehr erfolgreichen Internetverkaufsplattform. Jetzt legte mit der Urteilsverkündung das Oberlandesgericht München den „Fliegengitter-Fall“ ad acta. Der ehemalige Webshop-Betreiber bei Amazon muss somit alle seine durch das juristische Verfahren entstandenen Kosten selbst tragen. Das ist sicherlich sehr schmerzhaft, aber nun unumgänglich. Der „Fliegengitter-Fall“ zeigt daher augenscheinlich, dass auch negative Bewertungen, auch wenn diese für Webshop-Betreiber unschön sind, zum sozusagen Tagesgeschäft dazu gehören.

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