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Bezeichnung „bienengefährlich“ für Insektenschutzmittel von Bayer legitim

Written by Ralf. Posted in Allgemein, Insektenschutz

Dass bestimmte Äußerungen anderen nicht gefallen, ist hinlänglich bekannt. Sind diese nämlich nicht rechtens, so beschuldigt man damit jemanden im Prinzip grundlos. Und das kann in einem Rechtsstaat wie dem Unsrigen nicht sein! Daher ist es auch mehr als legitim, ein Gericht entscheiden zu lassen, ob bestimmte Äußerungen auch weiterhin gegenüber einem Dritten gemacht werden dürfen. Hierbei kann es sich auch nur um ein Adjektiv wie dem Wort „bienengefährlich“ handeln. Der Chemiekonzern Bayer sah sich nämlich aufgrund verschiedener zum Einsatz kommender Insektenschutzmittel, die von dem Umweltverein BUND als „bienengefährlich“ deklariert wurden, als ungerecht behandelt an – und klagte deshalb gegen solch eine Diffamierung ihrer Produkte. Die Klage wurde aber just abgewiesen.

Klage abgewiesen – Insektenschutzmittel von Bayer dürfen „bienengefährlich“ genannt werden

Letzten Mittwoch war es so weit, mit Spannung wurde das Gerichtsurteil erwartet, ob das Wort „bienengefährlich“ als solches gegen bestimmte Insektenschutzmittel von Bayer verwendet werden darf oder nicht. Das Gerichtsurteil des Landgerichts Düsseldorf wies hierbei die Klage von Bayer ab und untermauerte somit die legitime Verwendung des Adjektivs „bienengefährlich“. Der Umweltverein BUND sieht sich in dem Urteil bestätigt, dass die Benutzung des Wortes von Anfang an legitim war, da darin sich nur das Recht auf Meinungsfreiheit widerspiegelt. Schließlich ist das Adjektiv „bienengefährlich“ nicht einfach aus der Luft gegriffen worden, um jemand anderem ungerechterweise einen Schaden zuzufügen, sondern der Umweltverein BUND hat eindeutige Gründe für dessen Legitimation.

Insektenschutzmittel mit dem Wirkstoff Thiacloprid werden vom BUND als „bienengefährlich“ eingestuft

Nach dem Umweltverein BUND belegen verschiedene Studien, in denen in Insektenschutzmitteln der Wirkstoff Thiacloprid enthalten ist, eine Schädigung von Bienen. Daher hatte der BUND Insektenschutzmittel mit diesem Wirkstoff als „bienengefährlich“ bezeichnet. Der Chemiekonzern Bayer ist jedoch der Meinung, dass diese Studien nicht repräsentativ sind, da eine hundertfach zu hohe Konzentration hierbei zum Einsatz kam. In der Praxis wären schließlich die Mengen daher viel, viel weniger konzentriert und daher nicht mehr für die Bienen gefährlich. Die Insektenschutzmittel jedenfalls, die vom BUND als „bienengefährlich“ deklariert werden, gehören zur Gruppe Neonikotinoiden – und diese sind inzwischen EU-weit verboten.

Die sogenannten „bienengefährlichen“ Insektenschutzmittel sind innerhalb der EU verboten

Interessanterweise will Bayer trotz dieser gerichtlichen Niederlage weitere juristische Schritte in Erwägung ziehen. Der Chemiekonzern will nämlich nach dem Vorliegen der schriftlichen Begründung des Amtsgerichts Düsseldorf eventuell weiter gegen den BUND klagen. Hierbei gehe es laut Bayer nicht primär darum, ob die Insektenschutz-Mittel den Bienen tatsächlich Schaden, sondern ob das Wort „bienengefährlich“ den Rahmen der freien Meinungsäußerung sprenge. Das klingt unglaublich, ist aber von dem Chemiekonzern ernsthaft so gemeint! Der im Herbst begonnene Streit zwischen Bayer und dem Umweltverein BUND dürfte daher noch nicht ganz ad acta gelegt sein. Dennoch darf der Umweltverein in seinem Ratgeber erst einmal weiter das Wort „bienengefährlich“ für bestimmte von Bayer hergestellte und mit dem Wirkstoff Thiacloprid versehene Insektenschutzmittel verwenden.